Recht und Steuern

Was Kleingewerbetreibende wissen müssen

Kleingewerbetreibende sind Unternehmer, deren Geschäftsumfang als überschaubar gilt. Sie sind deshalb beispielsweise nicht dazu verpflichtet, eine doppelte Buchführung oder Inventur zu führen und müssen auch keine Bilanzen erstellen. Trotz zahlreicher Erleichterungen, die für Kleingewerbetreibende gelten, müssen auch sie einige gesetzliche Vorgaben beachten. Über Details informiert ein Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 86 KB)der IHK Hannover.
Stand: 02.08.2022