Bundesgesetz, niedersächsischses Ausführungsgesetz und Rechtsvorschriften zur inneren Organisation und zu den Vollversammlungswahlen sowie zum Compliance-Kodex der IHK Hannover.
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Industrie- und Handelskammern ist das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern.
Ergänzende landesrechtliche Regelungen zum IHK-Gesetz:
Satzung und Geschäftsordnung bilden die Grundlage der inneren Organisation der IHK Hannover. In der Satzung werden Name und Sitz der IHK festgelegt. Die Satzung enthält darüber hinaus Regeln zur Vollversammlung, Zuständigkeitsvorschriften von IHK-Organen, Bestimmungen über die Bildung von regionalen Wirtschaftsausschüssen und Fachausschüssen und Verfahrensfragen. Die Satzung wird durch die Geschäftsordnung ergänzt, die insbesondere interne Verfahrensregelungen enthält.
Neben der Satzung ist die Wahlordnung das wichtigste Statut der IHK Hannover. Sie legt die Anzahl der Vollversammlungsmitglieder, die Wahlgruppen und Wahlbezirke sowie das Wahlverfahren fest.
Die Einhaltung geltenden Rechts gehört neben effizienter Aufgabenerfüllung und einem sparsamen Umgang mit ihren Mitteln zu den Grundsätzen der IHK. Das Handeln aller Mitarbeiter und Personen, die in der IHK Hannover Verantwortung tragen, hat sich daran zu orientieren. Nähere Informationen dazu enthält der Compliance-Kodex der IHK.