Das Verfahren der Beitragserhebung wird nach gesetzlichen Vorgaben in §§ 2 und 3 IHK-Gesetz und in der Beitragsordnung geregelt.
Satzungsrechtliche Festsetzung der IHK-Beiträge
Die Höhe der IHK-Beiträge wird alljährlich von der Vollversammlung in der Wirtschaftsatzung festgesetzt, die bis 2005 als Haushaltssatzung und in den Jahren 2006 bis 2013 als Budget mit einem satzungsrechtlichen Teil bezeichnet wurde. Bereits seit 2006 erfolgt die Rechnungslegung nach den Grundsätzen kaufmännischer Buchführung.
IHK Gebühren