Hinweise welche Ein- und Ausreisebestimmungen für die Messe- und Ausstellungsgüter gelten, werden oft bei der IHK bzw. beim Zollamt erfragt. Je nach Empfangsland sind eine Vielzahl von Besonderheiten zu berücksichtigen oder auch Erleichterungen möglich (z. B. mit einem Carnet ATA).