Die IHK informiert Unternehmen allgemein über arbeitsrechtliche Fragen, z. B. Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Nach dem IHK-Gesetz fällt die arbeitsrechtliche Interessenwahrnehmung nicht in das Aufgabengebiet der IHK.
Titelthema im Dezember:Das Jahr der Pandemie
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