Die IHK informiert über den technischen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dazu zählen z. B. die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, der Umgang mit Gefahrstoffen, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie die Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen.