Recht und Steuern

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers: Rechnungshinweis in Landessprachen

Eine Übersetzung des Hinweises auf die Umkehr der Steuerschuld in die Landessprachen der Europäischen Union ist in der nachstehenden Tabelle zu finden.
Wer über eine sonstige Leistung abrechnet, die im EU-Ausland steuerbar ist, muss zusätzliche Angaben in die Rechnung aufnehmen. So ist der leistende Unternehmer verpflichtet, in der Rechnung seine eigene sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer seines EU-Kunden anzugeben. Verlagert sich die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, ist zusätzlich der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ anzugeben. Folgende Übersetzungen können als Vorlage genutzt werden:

Deutsch
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Bulgarisch
обратно начисляване
Dänisch
omvendt betalingspligt
Englisch
Reverse Charge
Estnisch
pöördmaksustamine
Finnisch
käännetty verovelvollisuus
Französisch
Autoliquidation
Griechisch
Αντίστροφη επιβάρυνση
Italienisch
inversione contabile
Kroatisch*)
prijenos porezne obveze
Lettisch
nodokļa apgrieztā maksā–ana
Litauisch
Atvirk–tinis apmokestinimas
Maltesisch
Inverżjoni tal-ħlas
Niederländisch
Btw verlegd
Polnisch
odwrotne obciążenie
Rumänisch
taxare inversă
Portugiesisch
Autoliquidação
Schwedisch
Omvänd betalningsskyldighet
Slowakisch
prenesenie daňovej povinnosti
Slowenisch
Reverse Charge
Spanisch
inversión del sujeto pasivo
Tschechisch
daň odvede zákazník
Ungarisch
fordított adózás
 Quelle: RICHTLINIE 2010/45/EU DES RATES vom 13. Juli 2010 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften
*) Quelle: AHK Kroatien
Stand: 22.11.2023