Mit Schreiben vom 17. Oktober 2018 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) Vordruckmuster der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung für das Jahr 2018 bekanntgegeben. Hierzu gehören
sowie dazugehörige Anleitungen. Die Vordrucke hängen dem BMF-Schreiben an.
Die Anlage SZE sowie die Anleitung zur Anlage EÜR werden aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 14. März 2018 (X R 17/16) für den Veranlagungszeitraum 2018 noch überarbeitet und mit gesondertem Schreiben veröffentlicht.
Die Übermittlung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes ist seit dem Veranlagungszeitraum 2017 nur noch mit elektronischer Authentifizierung möglich. Die Vereinfachungsregelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 Euro der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden konnte, besteht nicht mehr fort. Auf Antrag kann das Finanzamt in Härtefällen auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragungen verzichten.
Hinweis:
Die vom BMF veröffentlichten Vordruckmuster sind nicht online ausfüllbar.