Die große Koalition hat weitere steuerliche Maßnahmen für Unternehmen zur Bewältigung der Corona-Krise angekündigt. So soll der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie auf Speisen ab dem 1. Juli 2020 befristet für ein Jahr auf 7 Prozent gesenkt werden. Bisher gilt der ermäßigte Steuersatz nur für Außer-Haus-Lieferungen.
Neben der geplanten Absenkung des Umsatzsteuersatzes sollen Unternehmen aller Branchen durch eine vereinfachte Verlustverrechnung zusätzlich Liquidität erhalten. Absehbare Verluste für das Jahr 2020 sollen mit Steuervorauszahlungen aus dem Jahr 2019 verrechnet werden dürfen. Das soll für maximal 15 Prozent des Gewinns aus 2019 gelten. Maximal soll 1 Mio. Euro (bei Verheirateten maximal 2 Mio. Euro) ausgeglichen werden können. Ausgenommen von der Möglichkeit der vereinfachten Verlustverrechnung soll die Gewerbesteuer sein.
DIHK-Präsident Eric Schweitzer lobte die angekündigte Verlustverrechnung als wertvolle Hilfe gerade für kleine und mittlere Betriebe. «Sie bekommen nun Cash, den sie dringend brauchen - und zwar nicht als Kredit oder Zuschuss, sondern als Rückerstattung ihres selbstverdienten Geldes durch das Finanzamt», sagte Schweitzer. Viele Unternehmen rechneten allerdings mit deutlich höheren Verlusten als den jetzt pauschal anrechenbaren 15 Prozent des früheren Gewinns.“
Zu den Details werden wir Sie weiter informieren. Ein Gesetzentwurf liegt derzeit noch nicht vor.