Unternehmen, die in der Corona-Krise Schutzmasken und Desinfektionsmittel an Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime spenden, müssen darauf keine Umsatzsteuer mehr zahlen. Auch Sachspenden von medizinischer Ausrüstung an Rettungs- und Sozialdienste, Altersheime sowie Polizei und Feuerwehr sind abgedeckt. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt auch, wenn Unternehmen unentgeltlich Personal für medizinische Zwecke stellen.
Bund und Länder haben die Sonderregelung beschlossen, um das Engagement der Unternehmen in der Corona-Krise unbürokratisch zu unterstützen. Die Regelung soll bis Ende des Jahres gelten. Normalerweise müssen Unternehmen für Sachspenden dann Umsatzsteuer zahlen, wenn sie zum Vorsteuerabzug berechtigen.