Das Bundesfinanzministerium hat am 24. Juli 2019 das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2020 nebst Hinweisen für Arbeitgeber veröffentlicht. Gleichzeitig wurde eine Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2020 bekannt gemacht.
Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden. Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorzusehen.
Weitere Informationen zur Lohnsteuer-Anmeldung finden sich auch unter www.elster.de.
Tipp:
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