Am 17. Dezember 2020 haben die SPD- und die Unionsfraktion im Bundestag beschlossen, dass die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 von steuerberatenden Steuerpflichtigen bis zum 31. August 2021 verschoben werden soll. Damit würden Steuerberater, die aktuell viele zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Beantragung von Corona-Hilfen wahrgenommen haben, mehr Zeit bekommen, ohne dass Verspätungszuschläge drohen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung von § 149 Abgabenordnung soll in der ersten Sitzungswoche im Januar 2021 aus dem Bundestag eingebracht werden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) und die obersten Finanzbehörden der Länder hatten mit BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2020 bereits einer Verlängerung der Frist bis zum 31. März 2021 zugestimmt.