Mit Schreiben vom 16. September 2020 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) Vordruckmuster der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung für das Jahr 2020 bekanntgegeben. Hierzu gehören
sowie dazugehörige Anleitungen. Die Vordrucke hängen dem BMF-Schreiben an.
Die Übermittlung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes ist seit dem Veranlagungszeitraum 2017 nur noch mit elektronischer Authentifizierung möglich. Auf Antrag kann das Finanzamt in Härtefällen auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragungen verzichten.
Hinweis: Die vom BMF veröffentlichten Vordruckmuster sind nicht online ausfüllbar.