Die niedersächsischen Finanzämter beginnen ab heute, 25. März 2020, mit der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2019. Das hat das Landesamt für Steuern Niedersachsen in einer Pressemeldung am 24. März mitgeteilt.
Die Bearbeitung von Steuererklärungen und Anträgen sei derzeit nicht von Einschränkungen aufgrund des Coronavirus betroffen und erfolgt weiterhin. Die Besetzung in den Finanzämtern sei jedoch - wie in vielen anderen Behörden und Betrieben - erheblich ausgedünnt. Die Einschränkungen seien daher auch in der Steuerverwaltung deutlich spürbar, mit Verzögerungen in der Bearbeitung von Steuererklärungen sei grundsätzlich zu rechnen.
Momentan erreiche die Finanzämter zudem eine Antragsflut wegen Stundungen und Anpassungen von Vorauszahlungen von Unternehmen. Insbesondere von telefonischen Rückfragen sollte daher möglichst abgesehen werden und sich nur in wichtigen und besonders dringenden Fällen an das Finanzamt gewendet werden, damit genug Zeit bleibe, die Anträge und Steuererklärungen zu bearbeiten. Die ersten Bescheide würden ab der 15. Kalenderwoche (Karwoche) versendet werden.
Für den Fall, dass der Steuerbescheid eine Nachzahlung ergeben sollte, besteht für Unternehmerinnen und Unternehmer, die unmittelbar durch das Coronavirus nicht unerhebliche wirtschaftliche Schäden erleiden, die Möglichkeit einer zinsfreien Stundung bis zum 31. Dezember 2020. Weitere Informationen dazu sowie eine Vorlage zur Beantragung einer Steuerstundung sind HIER abrufbar.
Sollen Steuererklärungen abgegeben werden, Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen gestellt werden, die Änderung der Adresse, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Mitteilungen an das Finanzamt übermittelt werden, wird empfohlen, hierfür das Internetangebot der Steuerverwaltungen „ELSTER" (www.elster.de) oder ein vergleichbares Softwareangebot kommerzieller Anbieter zu verwenden.