Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 23. Juli 2020 eine aktualisierte E-Bilanz-Taxonomie veröffentlicht (Taxonomie 6.4). Sie gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen.
Gewerbetreibende, die buchführungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen, sind gemäß § 5b des Einkommensteuergesetz (EStG) verpflichtet, die Daten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Das Gliederungsschema (sogenannte Taxonomie) legt die Finanzverwaltung fest und aktualisiert sie in regelmäßigen Abständen. Die jeweils aktuelle Taxonomie sowie die vorherigen Versionen werden veröffentlicht und sind auf der Website www.esteuer.de einseh- und abrufbar.
Gewerbetreibende haben bei der Übermittlung ihrer Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungsdaten die für das jeweilige Jahr gültige Taxonomie zu verwenden. Sie gilt grundsätzlich nur für ein Jahr, kann aber ausnahmsweise auch länger gültig sein, wenn die Finanzverwaltung keine Aktualisierung vorgenommen hat. Die Finanzverwaltung lässt es zu, dass die aktualisierte Taxonomie auch für das Vorjahr verwendet wird.
Die praktische Umsetzung der Taxonomie-Aktualisierung im Unternehmen erfolgt in der Regel durch die Softwareanbieter von E-Bilanz-Lösungen. Diese werden ihren Kunden kurzfristig Updates der jeweiligen E‑Bilanz-Software zur Verfügung stellen, um so zu gewährleisten, dass diese die jeweils aktuelle Version der Taxonomie nutzen können.
Die Übermittlung der neuen Taxonomie wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2020 und für Echtfälle ab Mai 2021 möglich sein.