Über 16.000 Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen sind von den niedersächsischen Finanzämtern im März bearbeitet worden. Dies erklärte Finanzminister Hilbers in einer Mitteilung vom 15. April, in der einen ersten Zwischenstand vorstellte, in welchem Umfang Unternehmen im Land bis dato steuerliche Hilfen aufgrund der Corona-Krise beantragt und erhalten haben.
Etwas mehr als die Hälfte der 16000 Anträge hätten auf eine rückwirkende Herabsetzung der Vorauszahlungen ab dem 10. März abgezielt, verbunden mit der Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Tenor aller Anträge sei stets die Prognose von Verlusten für das Kalenderjahr 2020 aufgrund der Umsatzeinbrüche bei laufenden Kosten gewesen. Das Gesamtvolumen der herabgesetzten Vorauszahlungen belaufe sich auf rund 470 Millionen Euro Einkommen- und Körperschaftsteuer. Darüber seien rund 3.000 Anträge auf Minderung der Umsatzsteuersondervorauszahlung mit einem Volumen von 51 Millionen Euro bearbeitet worden.
Auch eine Erleichterung in Form von Stundungen von Nachzahlungen aufgrund von Steuerveranlagungen der Vorjahre oder aus Umsatzsteuervoranmeldungen vor Beginn der Krise sei häufig beantragt worden. Bereits im März seien über 20 Millionen Euro gestundet worden. Rund 10.000 Stundungsanträge lägen noch vor, die mit Hochdruck abgearbeitet würden. „Mit diesen Beträgen stützen wir die Liquidität der niedersächsischen Unternehmen", so Hilbers.
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