Mit dieser Unterrichtung wird das Ziel verfolgt, die Aufsteller von Spielgeräten mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften, den fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Aufgaben ermöglicht (§ 10a Abs. 1 Spielverordnung (SpielVO)).
Der Teilnehmerkreis für das Unterrichtungsverfahren ist in § 10a Abs. 2 SpielVO geregelt:
Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu folgende Punkte klar gestellt:
Hinweis für Gaststätten: Zum erlaubnispflichtigen Aufsteller wird ein Gastwirt erst dann, wenn er selbst das unternehmerische Risiko der in seinen Räumen aufgestellten Spielgeräte zumindest mitträgt. In diesem Fall ist er zur Teilnahme an der Unterrichtung nach § 33c GewO verpflichtet. Bei herkömmlichen Automatenaufstellverträgen mit Gastwirten (keine Risikobeteiligung) ist daher in der Regel keine Erlaubnis und damit auch keine Unterrichtung erforderlich.
Befreiung von dem Unterrichtungsverfahren
Folgende Prüfungszeugnisse werden als Nachweis der Unterrichtung anerkannt und führen zur Befreiung von dem Unterrichtungsverfahren (§ 10d Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit):
Sozialkonzept
Der Aufsteller ist nach dem Glücksspielstaatsvertrag verpflichtet, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und schon der Entstehung von Glückspielsucht vorzubeugen. Dies hat zu erfolgen durch die Entwicklung eines Sozialkonzepts, das mit der Schulung des Personals in suchtpräventiver Hinsicht sowie mit der Erfüllung der Vorgaben des Anhangs „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glückspielsucht“ einhergeht (§ 6 GlüÄndStV). Der GlüÄndStV selbst beinhaltet keine expliziten Vorgaben zur Ausgestaltung des Sozialkonzepts. Auch Aufsteller in der Gastronomie benötigen ein Sozialkonzept
Im Sozialkonzept muss angegeben werden,
Institutionen für die Erstellung von Sozialkonzepten sind beispielsweise über die Suche im Web leicht zu finden. Allerdings sollte im Zweifelsfall vorab mit der Erlaubnisbehörde geklärt werden, ob ein Sozialkonzept der gewählten Institution auch anerkannt wird. Die Erstellung des Sozialkonzepts ist nicht Thema der Unterrichtung.
Präventionsschulung
Das Personal der Spielhalle muß regelmäßig in der Früherkennung problematischen und pathologischen Spielverhaltens fachkundig geschult werden (Prävertionsschulung). Die IHK-Unterrichtung ist keine Präventionssschulung für Mitarbeiter und sie wird auch nicht von der IHK Hannover angeboten.
IHK-Unterrichtung
Die IHK Hannover führt die Unterrichtung für Niedersachsen (außer der IHK-Region Osnabrück), Bremen und Bremerhaven durch. Das Unterrichtungsverfahren findet in der IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, von 13:00 – 18:00 Uhr statt und umfasst Themen wie Jugend- und Spielerschutz, Spielhallenrecht der Länder Niedersachsen und Bremen, Gewerbeordnung und Spielverordnung.
Bitte beachten Sie:
An folgenden Terminen wird eine IHK-Unterrichtung in Hannover angeboten (Teilnehmerzahl ist jeweils begrenzt.)
Termine 2021
Termine 2022