Die Sachkunde kann über einschlägige Aus- und Fortbildungen im Bank-, Finanz- oder Versicherungsbereich, teilweise mit zusätzlich nachzuweisender Berufserfahrung, belegt werden. Die Liste der Berufsqualifikationen, die als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkannt werden, sind in § 4 ImmVermV und in § 20 ImmVermV geregelt. Sofern die Sachkunde nicht durch Abschlusszeugnisse oder umfangreiche Erfahrungen belegt werden kann, ist eine Sachkundeprüfung abzulegen.
Die Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittller und den unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirkenden Angestellten umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die Sachgebiete „fachliche Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und –beratung“ sowie „Finanzierung und Kreditprodukte“.
Im praktischen Teil der Prüfung, der als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt wird, wird jeweils ein Prüfling geprüft. Hier soll der Prüfling nachweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten. Eine Befreiung von dem praktischen Teil der Prüfung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Durchführung und die Inhalte der Sachkundeprüfung sind in den §§ 1-3 der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) geregelt. Die Aufgaben werden bundeseinheitlich erstellt und die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Bitte beachten Sie: Eine Mindestteilnehmerzahl ist erforderlich! Sollte sich eine Woche vor Anmeldeschluss abzeichnen, dass diese Zahl nicht erreicht wird, wird der Termin abgesagt. Die bereits angemeldeten Personen erhalten so die Möglichkeit andere Prüfungsstandorte zu wählen.
Sachkundeprüfung:
Der schriftliche Prüfungsteil wird als Tablet-Prüfung durchgeführt. Der praktische Prüfungsteil findet am folgenden Tag statt!!! Die schriftliche Prüfung erfolgt als Tablet-Prüfung! Anmeldeschluss ist in der Regel jeweils 30 Tage vor Prüfungstermin! Anmeldeschluss zur nächsten Prüfung: 20. Dezember 2019, 12:00 Uhr.
Schriftliche Prüfungstermine:
Hinweis:
Der DIHK stellt u. a. folgende Informationen zur Verfügung:
Weitere Informationen: