Unternehmensberater - oft auch als Consultants, Wirtschaftsberater oder Managementberater bezeichnet - bieten anderen Unternehmen und Existenzgründern ihre Beratung als Dienstleistung an. Dabei stehen häufig betriebswirtschaftliche Fragestellungen und Managementthemen im Mittelpunkt der Beratung, manchmal aber auch fachspezifische Entscheidungen, beispielsweise bei speziellen IT-Leistungen oder Personalfragen.
ERLAUBNIS
Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Unternehmensberater ist nicht an bestimmte Qualifikationen oder Genehmigungen geknüpft. Die Bezeichnung „Unternehmensberater“ ist nicht geschützt.
RECHTSRAHMEN
Der Unternehmensberater kann sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig sein:
Beratende Volks- und Betriebswirte gelten nach § 18 EStG als freiberuflich Tätige. Wer als Unternehmensberater diese oder eine vergleichbare Qualifikation aufzuweisen hat und die Beratungsleistungen relativ breit ausübt – sprich beispielsweise die Gebiete der Betriebswirtschaft wie Marketing, Controlling, Rechnungswesen, etc. anbietet – kann als Freiberufler gelten.
Fehlt die o.g. Qualifikation oder erfolgt die Spezialisierung auf einen Teilbereich der Unternehmensberatung (z.B. EDV-Beratung oder Personalberatung), so wird die Tätigkeit als gewerblich eingestuft.
Um Gewissheit zu haben, ob die Tätigkeit als Unternehmensberater im konkreten Fall als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird, sollte man sich an das zuständige Finanzamt wenden.
WEITERE INFORMATIONEN
Es gibt eine Vielzahl an Verbänden für Unternehmensberater, deren Aufnahmekriterien gewisse Maßstäbe hinsichtlich der Qualität der Berater mit sich bringen. Die Mitgliedschaft in einem Verband ist stets individuell zu klären.
SONSTIGES
Zuschüsse zur Unternehmensberatung:
Sowohl Existenzgründer als auch kleine und mittlere Unternehmen können sich unter bestimmten Voraussetzungen Beratungskosten bezuschussen lassen. Die Anträge dafür sind von den Unternehmern bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei den Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern zu stellen.
Jeder Berater, der in diesen Coaching- und Krisenmanagementprogrammen zum Einsatz kommen will, muss in der Regel in einer entsprechenden Beraterbörse gelistet sein.
Dabei gelten je nach Programm und Beratungsschwerpunkt unterschiedliche Regelungen für Berater (z.B. mindestens dreijährige Berufserfahrung als Berater, mindestens drei Referenzprojekte), um für das jeweilige Beratungsprodukt zugelassen zu werden.