Das stehende Gewerbe ist eine von drei Erscheinungsformen der Gewerbeausübung und wird in der Regel von einer festen Produktions- oder Handelsstätte ausgeübt. Neben dem stehenden Gewerbe gibt es in der Gewerbeordnung noch das Reisegewerbe und das Marktgewerbe. Beim stehenden Gewerbe kommt der Kunde zum Gewerbetreibenden, um dort seine Dienstleistung entgegenzunehmen oder eine Ware zu kaufen. Demgegenüber geht beim Reisegewerbe die Initiative zur Erbringung der Leistung vom Unternehmer ausgeht, der also (unangemeldet) zum Kunden „geht“.
ERLAUBNIS
Das stehende Gewerbe ist im Titel II der Gewerbeordnung geregelt. Für die Ausübung eines stehenden Gewerbes ist grundsätzlichen nur eine Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO erforderlich. Für bestimmte Tätigkeiten, die für das Publikum als besonders gefahrenträchtig eingestuft sind gibt es in den §§ 30 ff GewO jedoch branchenbezogene Zulassungs- oder Erlaubnisverfahren. Dazu zählen u. a. das Bewachungsgewerbe, Immobilienmakler, Versicherungsvermittler sowie das überwachungsbedürftige Gewerbe.
WEITERE INFORMATIONEN