Nagelstudios beschäftigen sich mit der Pflege und Gestaltung von Fingernägeln. Die Tätigkeit zählt nicht zum Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe.
ERLAUBNIS
Die Tätigkeit ist erlaubnisfrei.
RECHTSRAHMEN
Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes unterliegen Nagelstudios zur Einhaltung von Hygienebestimmungen der Überwachung des Gesundheitsamtes. Betreiber sind daher für die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften verantwortlich. Ein Rahmenhygieneplan sollte daher in enger Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt entwickelt werden.
WEITERE INFORMATIONEN