Die Aufgabe eines Hausmeisterservice liegt darin, im Rahmen der Betreuung einer Immobilie für den Eigentümer vor allem die Sicherheit, Sauberkeit und die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Anlagen zu gewährleisten.
Ein Hausmeister darf alle Aufsicht führenden und pflegerischen Aufgaben sowie einfache Instandsetzungsarbeiten durchführen, die nicht wesentliche zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten darstellen. Hierunter werden im Allgemeinen einfache Arbeiten gefasst, die schnell erlernbar oder für das Handwerk nebensächlich sind.
Dies sind im Wesentlichen Tätigkeiten, bei denen Störungen oder Schäden erkannt, beurteilt und bei kleinerem Umfang behoben werden oder bei denen entschieden wird, dass ein Handwerksbetrieb beauftragt werden muss.
ERLAUBNIS
Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich.
RECHTSRAHMEN
Die Tätigkeit eines Hausmeisterservice wird, abgesehen von den Grenzen der Handwerksordnung, durch keine spezifischen Rechtsvorschriften eingeschränkt.
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