Bei der Fußpflege wird zwischen der kosmetischen und der medizinischen Fußpflege (Podologie) unterschieden. Die kosmetische Fußpflege umfasst pflegerische und dekorative Maßnahmen am gesunden Fuß. Die Tätigkeit zählt zum handwerksähnlichen Gewerbe.
ERLAUBNIS
Die Tätigkeit ist erlaubnisfrei.
RECHTSRAHMEN
Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes unterliegen Fußpflegeeinrichtungen zur Einhaltung von Hygienebestimmungen der Überwachung des Gesundheitsamtes. Betreiber sind daher für die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften verantwortlich. Ein Rahmenhygieneplan sollte daher in enger Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt entwickelt werden.
WEITERE INFORMATIONEN