Selbstständige Vermittler, die Finanzanlagen vertreiben, müssen nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis zur Ausübung dieser Tätigkeit erwerben und sich in das Vermittlerregister eintragen lassen.
ERLAUBNIS
Die Finanzanlagenvermittlung ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Nach § 34f GewO wird die Erlaubnis in Niedersachsen durch die IHK erteilt und ist in drei Teilbereiche unterteilt:
Für jeden einzelnen Teilbereich kann eine separate Erlaubnis oder eine Gesamterlaubnis für alle Teilbereiche beantragt werden. Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt und kann inhaltlich beschränkt oder mit Auflagen verbunden werden.
Zusätzlich müssen sich Erlaubnisinhaber mit der Aufnahme der Tätigkeit entsprechend dem Umfang der Erlaubnis in das Vermittlerregister, das nach § 11a GewO von den IHKn geführt wird, eintragen lassen. Mitarbeiter, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung von Finanzanlagenprodukten mitwirken, müssen vom Erlaubnisinhaber der IHK zur Eintragung in das Vermittlerregister gemeldet werden.
RECHTSRAHMEN
Wirken Mitarbeiter unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung von Finanzanlagenprodukten mit, muss der Erlaubnisinhaber sicherstellen, dass diese Mitarbeiter die notwendige Sachkunde nach § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO besitzen und zuverlässig sind (§ 34f Abs. 4 GewO).
Finanzanlagenvermittler unterliegen umfangreichen Informations-, Beratungs-, Dokumentations- und Offenlegungspflichten nach §§ 12-18 Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV).
Hinzu kommt eine Prüfpflicht: Inhaber einer Erlaubnis nach § 34f GewO müssen auf ihre Kosten ihre geschäftlichen Unterlagen jedes Jahr von einem geeigneten Prüfer prüfen lassen und den Prüfbericht gem. § 24 FinVermV in Niedersachsen der IHK bis zum 31.12. des darauf folgenden Jahres unaufgefordert zukommen lassen.
Die Daten im Vermittlerregister müssen aktuell sein, Änderungen sind daher der zuständigen IHK umgehend mitzuteilen.
SACHKUNDEPRÜFUNG
Die Sachkunde kann entweder über einschlägige Aus- und Fortbildungen im Bank-, Finanz- oder Versicherungsbereich, teilweise mit zusätzlich nachzuweisender Berufserfahrung, oder über die spezielle IHK-Sachkundeprüfung belegt werden.
Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler umfasst einen schriftlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus Multiple-Choice-Fragen und umfasst einen allgemeinen Teil (Dauer 30 Minuten) und bis zu drei spartenspezifische Teile (je 45 Minuten). Die Prüfung erfolgt entweder in Schriftform oder am PC.
Bei der praktischen Prüfung wird ein Kundengespräch über 20 Minuten simuliert. Der Teilnehmer erhält 20 Minuten Vorbereitungszeit und darf Beratungsunterlagen verwenden.
Die Aufgaben werden bundeseinheitlich erstellt und die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
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