Zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) wurden zusätzliche Wohlverhaltensregelungen für gewerbliche Finanzanlagenvermittler in die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) aufgenommen bzw. bestehende Regelungen an die Vorgaben der MiFID II angepasst.
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34h Gewerbeordnung müssen auf ihre Kosten ihre geschäftlichen Unterlagen jedes Jahr von einem geeigneten Prüfer prüfen lassen.
Prüfungstermine und Unterlagen für die Anmeldung zur IHK-Sachkundeprüfung "Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK"in Hannover.
Für eine Verlusterklärung bzw. Antrag auf Ersatzausfertigung für eine Erlaubnis gemäß
§§ 34c, 34d, 34f, 34h und/oder 34i GewO nutzen Sie bitte das folgende Formular. Es ist für natürliche und juristische Peronen identisch.
Inhaber einer Erlaubnis nach § 34f oder 34h Gewerbeordnung müssen auf ihre Kosten ihre geschäftlichen Unterlagen jedes Jahr von einem geeigneten Prüfer prüfen lassen. Die IHK hat zur Prüfungspflicht die Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.
Wie ein Impressum im Internet aussehen muss, damit man nicht abgemahnt wird, zeigt ein jetzt aktualisiertes IHK-Merkblatt. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben im Internet-Impressum führen nach wie vor zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, die relativ leicht vermeidbar sind.
Mit dem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes am 10. Juli 2015 sind Änderungen für Finanzanlagen- und Darlehensvermittler verbunden. Partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und Direktinvestments werden als Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes qualifiziert.
Am 19. Juli 2014 ist das „Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes“ in Kraft getreten. Dabei wurde auch der Erlaubnistatbestand für die Finanzanlagenvermittlung gemäß § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO neu gefasst.
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie ergibt sich seit dem 13. Juni 2014 in vielen Wirtschaftsbereichen erheblicher Anpassungsbedarf. Die Änderungen beim Widerrufsrecht betreffen insbesondere den Fernabsatz und damit den Onlinehandel, aber zum Beispiel auch Immobilienmakler oder Finanzdienstleister. Einzelheiten und Formulierungsbeispiele bietet ein neues IHK-Merkblatt.
Gewerblich tätige Finanzanlagenvermittler unterliegen seit dem 1. Januar 2013 neuen Berufszugangsvoraussetzungen. Wie bisher benötigen sie eine Erlaubnis. Zudem müssen sich Finanzanlagenvermittler in einem Online-Register registrieren lassen.
Die Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung nach § 34f GewO ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Welche Behörden zuständig sind, können Sie folgender Liste entnehmen:
Das Geldwäschegesetz (GwG) soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. In Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise und die kreisfreien Städte als Aufsichtsbehörden über den sogenannten Nichtfinanzsektor zuständig.