Verzeichnis der Gewerke, die nur mit einer Befähigung (z. B. Meisterausbildung) betrieben werden können (§ 1 Abs. 2 HwO) Auszug aus der Handwerksordnung "Anlage A": Zulassungspflichtige Handwerke
Verzeichnis der Gewerke, die ohne Befähigung betrieben werden können (§ 18 Abs. 2 HwO) Auszug aus der Handwerksordnung "Anlage B": Abschnitt 1: Zulassungsfreie Handwerke und Abschnitt 2: Handwerksähnliche Betriebe