Die bei der IHK Hannover für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen werden im abgestimmten Verbund mit allen IHKs in Deutschland in den Sommer 2020 verlegt.
Bis einschließlich Mai finden auch keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt. Diese werden nach Möglichkeit zwischen Juni und August nachgeholt. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien bundesweit verständigt.
Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen werden Stand heute in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen demnach am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden.
Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen. Weitere Informationen zu den Aus- und Weiterbildungsprüfungen werden über die IHK-Webseite unter www.hannover.ihk.de kommuniziert.
Die Absage und Verlegung der Prüfungen ist bundesweit einheitlich mit den IHKs abgestimmt und wird begründet mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen sowie mit den Vorgaben in einzelnen Bundesländern. Insbesondere aufgrund dieser Vorschriften ist es faktisch unmöglich geworden, bundesweit einheitliche Prüfungen ordnungsgemäß abzuhalten.
Alle IHK-Unterrichtungen sowie die IHK Sach- und Fachkundeprüfungen (Verkehrsprüfungen sowie Unterrichtungen und Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts) bleiben zunächst weiter mindestens bis zum 24. April 2020 ausgesetzt. Auch hier wird die IHK Hannover schnellstmöglich darüber informieren, wann diese wieder stattfinden können.
Bei dringenden Engpässen, die beispielsweise systemrelevante Unternehmen betreffen, kann es im Einzelfall im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten Ausnahmen geben. In diesen Fällen wird darum gebeten, für die Klärung im Einzelfall direkt Kontakt mit der IHK Hannover aufzunehmen.
Um Engpässe im Güterverkehr zu vermeiden, ist die Gültigkeit der Schulungsnachweise für Berufskraftfahrer und im Gefahrgutbereich verlängert worden. So bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Auch die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig.
Pressekontakt
Stefan Noort
Telefon (0511) 3107-231
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