Im Einzelhandel in Niedersachsen durfte sich bereits im November nur ein Kunde je 10 qm Verkaufsfläche aufhalten. Durch die zwischen Bund und Ländern am Mittwoch verabredete Flächenregel im Handel ändert sich für die kleineren Läden also auf den ersten Blick erst einmal wenig, für größere Geschäfte ab 800 qm wird die Regel verschärft. „Der Einzelhandel hat in den letzten Wochen gezeigt, dass die Hygienekonzepte etabliert sind und funktionieren, insofern hätte die bisherige 10 qm-Regel auch beibehalten werden können“, sagt Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Hannover. „Der lokale Handel freut sich auf seine Kunden und stellt sich der Verantwortung für einen sicheren Einkauf in der Vorweihnachtszeit. Auch die Kunden können dazu einen Beitrag leisten und ihre Weihnachtseinkäufe außerhalb der klassischen Stoßzeiten über den gesamten Tag verteilen“.
Die neue Verordnung soll am 1. Dezember in Niedersachsen in Kraft treten. Bei der Umsetzung in eine Landesverordnung fordert die IHK Hannover allerdings eine Klarstellung. Die für Deutschland verabredete Regelung spricht von Person pro Verkaufsfläche und nicht von Kunden, würde damit theoretisch auch das Verkaufspersonal mit umfassen. „In Niedersachsen war das bisher klar auf Kunden gerechnet und das sollten wir auch in der neuen Verordnung stringent beibehalten, um insbesondere die kleineren Geschäfte nicht zusätzlich zu belasten“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführerin Maike Bielfeldt.
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