Ob auf der Anuga FoodTec in Köln, der Bau in München oder der Agritechnica in Hannover – auf diesen und 53 weiteren deutschen Messen können junge und innovative Unternehmen im nächsten Jahr zu attraktiven Kosten ausstellen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat für das Messejahr 2021 Veranstaltungen ausgewählt, auf denen es Start-ups aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen unterstützen will. Das Spektrum umfasst Messen aus diversen Branchen, von Automatisierung über Energiewirtschaft, Elektrotechnik und Elektronik, Medizintechnik, Möbel und Spielwaren, Land- und Forstwirtschaft, Bautechnik bis hin zu Maschinenbau, IT und Telekommunikation. Gemein ist ihnen allen aber eine hohe Internationalität auf Aussteller- und Besucherseite.
Gefördert wird was?
Gefördert bedeutet hier: finanzielle Zuschüsse zu den Ausstellerkosten bei der Teilnahme an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Bis zu 60 Prozent der Kosten für Standmiete und Standbau können Unternehmen auf diese Weise sparen.
Fördervoraussetzungen:
Neu ist nicht gleich innovativ. Gleichmaßen ist eine Innovation nicht immer technologisch hochkomplex, bahnbrechend oder weist einen hohen wissenschaftlichen Anspruch auf. Oft trägt nur eine kleine Veränderung, vielleicht die eines banalen Alltagsgegenstandes, einem Regenschirm zum Beispiel, zu einer gewaltigen Verbesserung des Produktes bei. Jung? Heißt im Falle dieses Programmes: nicht länger als zehn Jahre am Markt. Rechtlich selbstständig müssen Unternehmen sein, Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben und die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchsten 10 Mio. Euro) erfüllen.
Weitere Informationen:
Beschreibung, Antragsverfahren sowie FAQs zum Messeprogramm junge innovative Unternehmen finden sich auf den Internetseiten des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in der Rubrik „Wirtschaftsförderung und Mittelstand“.
Geförderte Messebeteiligungen 2021:
Messen, auf denen die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, können auf den Internetseiten des AUMA - Verband der deutschen Messewirtschaft gefunden und hier auch weiter recherchiert werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet zusätzlich auf seinen Internetseiten Listen der förderfähigen Veranstaltungen an – für dieses und für das nächste Messejahr.