Seit Mitte Dezember 2015 gelten verschärfte US-Einreisebestimmungen für Personen, die sich in den letzten fünf Jahren im Iran, Irak, Syrien und Sudan aufgehalten haben (siehe Meldung vom 18. Januar 2016). Eine erste Handreichung soll nun Hilfestellung geben:
Personen, die sich seit dem 1. März 2011 im Iran, Irak, Sudan oder in Syrien aufgehalten haben, sollten USA-Reisen langfristiger planen. Durch eine kurzfristig zum Jahresende in Kraft getretene Gesetzesänderung in den USA ist in diesen Fällen die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des sogenannten Visa Waiver Programms (VWP) nicht mehr möglich. Dieser Personenkreis muss nach derzeitigem Kenntnisstand künftig für die Einreise in die USA ein Visum beantragen.
Auf Grund von Unternehmensanfragen zu diesem Thema hat die IHK Hannover Teri A. Simmons, Visafachanwältin und Director, International/Immigration Practice Group der Kanzlei Arnall Golden Gregory LLP in Atlanta, um ihre Einschätzung zu einem möglichen Umgang mit dieser Problematik gebeten:
Die Anwältin empfiehlt dem betroffenen Personenkreis, auf jeden Fall einen Termin beim U.S. Konsulat zu vereinbaren, um sich dort schnellstmöglich um ein B-Visum zu bewerben! Seitens der U.S. Customs and Border Protection wurde ihr zwar mitgeteilt, dass die Behörde bei Geschäftsreisenden mit einem ESTA-Visum einen Ermessensspielraum gelten lasse. Sie geht derzeit allerdings davon aus, dass dieser Spielraum kurzfristig aufgekündigt werden könnte, so den ersten Geschäftsreisenden tatsächlich ein ESTA-Visum entzogen wird.
Das folgende Prozedere zur Bewerbung um ein B-Visum empfiehlt die Visafachanwältin daher:
Für den Termin beim Konsulat sollte ein Schreiben des Arbeitgebers vorgelegt werden, dem zu entnehmen ist, dass die Einreise in die USA geschäftlichen Zwecken dient (zum Beispiel Kundenbesuche, Meetings, Besprechungen, Urlaub, etc.)
Link zum aktuellen Visa Alert von AGG, Teri Simmons