Zwei Fristverlängerungen gab es – doch nun ist es Fakt. Vom 1. Juni 2018 an müssen nun auch europäische, kanadische und mexikanische Exporteure mit zusätzlichen Zöllen von 25 Prozent auf Stahlprodukte und zehn Prozent auf Aluminium rechnen. Eingeführt wurden diese bereits im März, um die US-Industrie zu schützen. Gestern Nachmittag, am 31. Mai, kündigte US Präsident Trump per Proklamation die bisher geltende Schonfrist.
EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström verkündete schon zu Beginn der letzten Verhandlungsrunde in dieser Woche, dass sie nicht mit einem Einlenken Amerikas rechnen würde. Das Kompromissangebot der Europäischen Union stellte den USA Handelserleichterungen in Aussicht – aber nur im Gegenzug einer permanenten Ausnahmeregelung bei den amerikanischen Sonderzöllen auf Stahl und Aluminium für die Europäische Union. Für US-Handelsminister Wilbur Ross waren diese Bedingungen nicht akzeptabel. Aber die endgültige Entscheidung lag sowieso beim Präsidenten selbst.
Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die Strafzölle als „rechtswidrig“ und warnte vor einer Eskalationsspirale (vgl. Tweet von Regierungssprecher Steffen Seibert). Auch Kanadas Premierminister Justin Trudeau bezeichnete die Zölle als „total inakzeptabel“. Jean-Claude Juncker sprach von einem schlechten Tag für den Welthandel.
Die Europäische Union kündigte nun ein WTO-Verfahren und Ausgleichsmaßnahmen an (vgl. Pressemitteilung der Europäischen Kommision vom 31. Mai 2018): Zölle auf landwirtschaftliche Produkte wie Orangensaft aus Kalifornien, Kartoffeln und Tomaten ebenso wie Harley-Davidson-Motorräder oder Bourbon-Whiskey. Mexiko will unter anderem amerikanischen Stahl, Leuchten, Schweinefleisch, Aufschnitt, Äpfel, Trauben, Blaubeeren und Käse besteuern und Kanada will Aufschläge im Wert von 12,8 Milliarden Dollar auf US-Produkte wie Stahl, Joghurt und Toilettenpapier antworten. Und ein Streitbeilegungsverfahren über WTO und NAFTA einleiten.
Aber auch im eigenen Land steht Trumps Beschluss unter Beschuss. Man würde Verbündete ins Visier nehmen, anstatt mit ihnen zusammenzuarbeiten, um unfairen Handelspraktiken anderer Länder anzugehen, äußerte sich der Vorsitzende des Repräsentantenhauses Paul Ryan. Im Kongress gingen die Sorgen vieler Republikaner rund um die Konsequenzen für Konsumenten, Hersteller und Arbeitnehmer im eigenen Land.
Praxishilfe
Detaillierte Informationen zu den Zusatzzöllen sind in den ursprünglich am 8. März 2018 von US-Präsident Donald Trump unterzeichneten Executive Orders zu Stahl und Aluminium zu entnehmen. Unter der Rubrik (1) der Executive Orders lesen Sie, auf welche Waren sich die Begriffe „steel articles“, beziehungsweise „aluminium articles“ beziehen. Ausnahmen gelten nur auf Einzelfallbasis – wenn eine inländische Produktion von wichtigen Komponenten zum Beispiel nicht möglich ist.
Zusätzlich hat die IHK Koblenz auf ihren Internetseiten die betroffenen Zolltarifnummern nach HS Code veröffentlicht.