Ein neues Merkblatt der GTAI informiert über den Ablauf und die notwendigen Verfahren in Ägypten um Mitarbeiter vorrübergehend dorthin zu entsenden, zum Beispiel für Montagen, Installationen, oder Aufenthalten zur Durchführung von Dienstleistungen.
Die Entsendung, auch die kurzfristige, von Mitarbeitern nach Ägypten stellt die Betroffenen regelmäßig vor große Herausforderungen, da sie einschlägiges Aufenthaltsrecht beachten müssen. Das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitsgenehmigung ist wegen der zahlreichen Nachweis- und Dokumentationspflichten sehr aufwändig. Was die Betroffenen als überbordende Bürokratie wahrnehmen, ist politisch gewollt. Denn Ägypten kämpft mit einer hohen Arbeitslosigkeit. Ausländer, die mit ihren Qualifikationen in Konkurrenz zu einheimischen Arbeitskräften stehen, haben es daher schwer. Einen aufenthaltsrechtlich besseren Status haben dagegen Fachkräfte mit einer seltenen Spezialisierung.
Das Merkblatt kann kostenlos auf den Internetseiten von Germany Trade & Invest (GTAI) heruntergeladen werden. Folgende Themen werden behandelt: