Seit Kurzem werden nachträglich korrigierte wie auch komplette Neuausfertigungen bereits vorgelegter Ursprungszeugnissen nicht durch das irakische Konsulat in Berlin legalisiert. Dies umfasst selbst kleine Fehler:
Sowohl die nachträgliche Korrektur des ursprünglichen UZ per IHK-Stempel „correction approved“ als auch die komplette Neuausfertigung des UZ, das dieselbe Ware zum Gegenstand hat, für die bereits früher ein UZ ausgestellt wurde, wird durch das Konsulat nicht erneut legalisiert berichtet der DIHK. Bis auf weiteres, sollten Unternehmen die im UZ gemachten Angaben vor Legalisierung eingehend auf deren Richtigkeit zu prüfen.