Ägypten wird voraussichtlich zum 1. Oktober 2016 eine Mehrwertsteuer in Höhe von 13 Prozent einführen. Zum 1. Juli 2017 wird sie auf 14 Prozent erhöht. Die neue Mehrwertsteuer (VAT) wir dann die alte Umsatzsteuer (sales tax) in Höhe von 10 Prozent ablösen.
Germany Trade & Invest (GTAI) informiert, dass das ägyptische Mehrwertsteuergesetz (VAT Law No. 67/2016) am 7. September 2016 im ägyptischen Amtsblatt veröffentlicht worden ist. Es ersetzt das Sales Tax Law No. 11/1991. Für die Anpassung an das neue Gesetz soll eine dreimonatige Übergangsfrist gelten. Für Maschinen und Anlagen, die für die Herstellung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen benötigt werden, gilt ein reduzierter Steuersatz von 5 Prozent, Exporte sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen.
Ausnahmen sollen für mehr als 50 Waren und Dienstleistungen gelten, darunter Grundnahrungsmittel, Babynahrung, Medikamente und Brennstoffe.
Die Mehrwertsteuer wird die 1991 eingeführte Umsatzsteuer (sales tax) ablösen, die nur einmalig beim Verkauf an den Endverbraucher erhoben wird. Von der Reform der Umsatzsteuer verspricht sich die ägyptische Regierung zusätzliche Einnahmen von etwa 3 Mrd. Euro für die defizitäre Staatskasse. Die Einführung der Mehrwertsteuer ist eine der Auflagen des Internationalen Währungsfonds IWF für die Kreditvergabe an Ägypten.