Der DIHK informiert über nachfolgende Änderung bei Einfuhren nach Algerien. Der Algerische Bankenverband (ABEF) hatte am 30. September 2019 mit Schreiben N° 479/DG/2019 mitgeteilt, dass bei Einfuhren von Mobiltelefonen und Haushaltsgeräten mit sofortiger Wirkung folgende Änderungen in Kraft treten:
Aus dem Schreiben geht zudem hervor, dass die Bestimmung zur ausschließlichen Verwendung des INCOTERM® „FOB“ ab dem 31. Dezember 2019 auf alle Einfuhren ausgeweitet werden soll. Ob diese Ausweitung auf alle Einfuhren zum 31. Dezember 2019 auch im Hinblick auf die übrigen Vorgaben zu den Zahlungsbedingungen sowie zur prioritären Nutzung von algerischen Seefrachtführern beabsichtigt ist, ist derzeit unklar.
Ebenso offen ist, inwiefern andere Transportmittel (zum Beispiel Luftfracht) von diesen bzw. ähnlichen Vorgaben betroffen sind.
Der DIHK ist zur Klärung der o.g. Fragen sowohl mit der AHK Algerien als auch mit EUROCHAMBRES und der EU-Kommission im Austausch.
Für Fragen zur Einfuhr nach Algerien in deutscher Sprache steht bei der AHK Algerien Herr Samir Boukhediche zur Verfügung:
Tel: +213 23 38 91 02
E-Mail: s.boukhediche(at)ahk-algerie.org
Informationen zur Einfuhr nach Algerien sind zudem in einem Merkblatt der GTAI zusammengefasst. Dieses kann nach vorheriger kostenloser Registrierung heruntergeladen werde