Algerien weitet die Anforderung für die Einfuhr von Mobiltelefonen und Haushaltsgeräten nach Algerien ab dem 31. Dezember 2019 die INCOTERM „FOB“ zu nutzen, auf alle Einfuhren aus. Dies teilt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag mit.
Auf Seiten der algerischen Banken bestehen gegenwärtig jedoch unterschiedliche Auffassungen darüber, auf welchen Zeitpunkt sich das FOB-Datum „31.12.2019“ genau bezieht. Nach unbestätigten Informationen ziehen
Von den algerischen Behörden liegen bislang keine Bestätigung oder sonstige, weiterführende Informationen vor. Daher wird empfohlen, bei Einbeziehung staatlicher Banken Variante 1 und bei Einbeziehung privater Banken Variante 2 zu berücksichtigen (nach sorgfältiger Prüfung, Rücksprache und Bestätigung durch die algerische Bank/den algerischen Kunden).
Weitere Fragen zu der Thematik beantwortet (in deutscher Sprache) bei der AHK Algerien:
Herr Samir Boukhediche
Tel: +213 23 38 91 02
E-Mail: s.boukhediche(at)ahk-algerie.org