Die GTAI (Germany Trade & Invest) meldet, dass die seit Januar 2016 geltende Anweisung an ägyptische Banken, ausschließlich Handelsdokumente zu akzeptieren, die direkt von der Hausbank des Exporteurs an die Hausbank des Importeurs versendet werden, aufgehoben wurde.
Die Vereinfachung wurde in einem Rundschreiben der ägyptischen Zentralbank am 3. Mai angekündigt. Dies kann in arabischer Sprache direkt auf den Internetseiten der ägyptischen Zentralbank eingesehen werden.
Bei der Zahlungsabwicklung per Dokumentenakkreditiv ergibt sich eine Änderung für kleine und mittlere Unternehmen, die ausschließlich Grundnahrungsmittel zu Handelszwecken in Ägypten einführen. Sie werden von der Regelung ausgenommen, eine Bareinlage in Höhe von 100 Prozent des Rechnungswerts der Ware im Voraus bei ihrer Bank hinterlegen zu müssen.
Fragen zum Handelsrecht und zu Einfuhrverfahren beantwortet in englischer Sprache bei der Deutsch-Arabischen Industrie- und Handelskammer (AHK):
Herr Sherif Kotb
Tel. +202 3333 8477
E-Mail: sherif.kotb(at)ahk-mena.com
Web: https://aegypten.ahk.de/dienstleistungen/rechtsberatung/handelsrecht-und-einfuhrverfahren