Ein neues Investitionsgesetz in Ägypten gewährt steuerliche Anreize, insbesondere für Investitionen in strukturschwachen Regionen. Zudem wurden Investitionsgarantien erweitert und der Abbau von Bürokratie soll in Angriff genommen werden. Dies meldet Germany Trade & Invest (GTAI).
Ziel ist es, wie auch bei einer ersten Reform des ägyptischen Investitionsgesetzes im Jahr 2015, ausländische Investoren für den Standort Ägypten zu gewinnen. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die sogenannten besonderen Anreize (Special Incentives). Hierbei geht es um steuerliche Anreize, unter anderem eine Reduzierung der Besteuerungsgrundlage, die, je nach Projekt, entweder 50 oder 30 Prozent der Investitionskosten betragen kann. Dazu kommen allgemeine Anreize (General Incentives), wie etwa ein ermäßigter Zollsatz von zwei Prozent für Maschinen und Ausrüstung, die für die Ausstattung eines neuen Betriebes benötigt werden und zusätzliche Anreize (Additional Incentives), wie die Bereitstellung privater Häfen oder die Rückerstattung von Projektkosten - etwa für Grundstücke, Einrichtungen oder Schulungen.
Die bereits existierenden Investitionsgarantien bleiben bestehen und wurden erweitert. So gibt es nun einen Anspruch ausländischer Investoren, für die Dauer ihres Projekts eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Allerdings steht dieser Anspruch unter dem Vorbehalt weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen. Zusätzlich besteht nun ein einklagbarer Anspruch zugunsten von Investoren sich durch ausländische Quellen zu finanzieren. Bezüglich des freien Transfers von Devisen ins Ausland erteilt das Gesetz einen Auftrag an den Staat, den uneingeschränkten und prompten Transfer von Devisen zu ermöglichen.
Mit dem Ziel Genehmigungs- und Gründungsverfahren zu rationalisieren und kundenfreundlicher zu gestalten, sollen innerhalb der GAFI (General Authority for Investment and Free Zones) und deren Filialen Dienstleistungszentren für Investoren (Investor Service Center) entstehen, bei dem Investoren an einem Schalter sämtliche Genehmigungen einholen können (One-Stop-Government). Im Gouvernorat Kairo soll zudem ein Schieds- und Mediationszentrum zur Schlichtung investitionsrechtlicher Streitigkeiten gegründet werden. Die Inanspruchnahme ist freiwillig und die Institution aufgrund der Finanzierung durch Verfahrensgebühren unabhängig.