Beruflich bedingte Reisen während der Corona-Pandemie sind auch in oder aus innerdeutschen Risikogebieten möglich, da es sich hierbei nicht um touristische Reisen handelt für die in einigen Bundesländern Beherbergungs- oder sogar Einreiseverbote gelten.
Die Regelungen zu innerdeutschen Risikogebieten wirken sich in erster Linie auf Reisende aus, die aus Risikogebieten kommen.
Reisende, die in Risikogebiete fahren, müssen sich zusätzlich über die vor Ort geltenden besonderen Maßnahmen informieren. Bei deren Rückreise gelten dann die gleichen Regeln, wie für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten, inklusive der Ausnahmen die für beruflich Reisende gelten.
Die geltenden Regeln sollten vorab und unbedingt auch nochmal am Abreisetag geprüft werden, da sich insbesondere die Ausweisung von innerdeutschen Risikogebieten kurzfristig ändern kann. Nachfolgende Informationen bieten einen Orientierungsleitfaden, die konkret geltende Regelung muss zusätzlich direkt in den entsprechenden Verordnungen geprüft werden.
Wenn innerdeutsche Dienstreisen mit Übernachtungen geplant sind, sollte zudem bei der Beherbergungsstätte nach besonderen Regeln bzw. der Form eines zu erbringenden Nachweises für den beruflichen Kontext der Reise gefragt werden.
Wo gibt es Informationen?
Einen Überblick über die in den Bundeländern aktuell geltenden Regeln mit Verweisen auf die jeweils gültigen Verordnungen, stehen auf der Internetseite https://tourismus-wegweiser.de.
Zusätzlich sind dort die Risikogebiete innerhalb der einzelnen Bundesländer aufgelistet, in denen regionale Einschränkungen gelten.
Am schnellsten kommt man zu Informationen für beruflich Reisende, wenn man das Bundesland anklickt, und dann runterscrollt bis zur Möglichkeit die Kategorie auf „Allgemein“ umzustellen. Dort stehen bei Einreisebeschränkungen dann die benötigten Hinweise zu Ausnahmen für Geschäftsreisende. Die Internetseite wird vom Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes betrieben.
Für Auslandsgeschäftsreisen gelten andere Regeln, da ein eine Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet eine verpflichtende Quarantäne nach sich ziehen kann. Informationen zur Regelung in Niedersachsen stehen hier.
Rückfragen per Email an:
international(at)hannover.ihk.de