Zusätzlich zu den Quarantänevorschriften in Niedersachsen und den Einreisevorschriften für Drittstaaten, gelten ab sofort zusätzliche Einreisebestimmungen für Reisende aus sogenannten Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten.
Grundsätzlich gilt bei Einreisen aus „normalen“ Risikogebieten eine zehntägige Quarantänepflicht, für die es zum Beispiel für Dienstreisende unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen gibt. Die nun in Kraft getretene Einreiseverordnung regelt auf Bundesebene, dass bei Einreisen aus sogenannten Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten bereits bei der Einreise ein negativer Coronatest vorliegen muss. Bei Einreisen aus Virusvariantengebieten gilt zudem zusätzlich in jedem Fall die zehntägige Quarantänepflicht ohne Ausnahme.
Besondere Vorschriften und Ausnahmen gibt es zudem für den Personen-, Güter- und Warenverkehr.
Wie bereits bei den „normalen“ Risikogebieten, veröffentlicht das RKI regelmäßig Listen mit den aktuellen Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten.
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