Nachfolgende Checkliste soll niedersächsische Unternehmen dabei unterstützen, nicht-verschiebbare Dienst- und Geschäftsreisen (zu denen auch Entsendungen zählen) während der Corona-Pandemie durchzuführen:
- Ist die Reise absolut notwendig oder gibt es andere Möglichkeiten den Auftrag auszuführen (zum Beispiel virtuelles Meeting)?
- Welche Pflichten haben Arbeitgeber in dieser besonderen Situation?
- Gehört der Mitarbeiter zur einer Risikogruppe nach Definition des RKI?
- Gibt es Reisemöglichkeiten in das Land und auch wieder zurück? Wie sieht der Transport im Zielland aus?
- Ist eine Einreise in das Land momentan für Geschäftsreisende überhaupt möglich? Wenn ja, müssen triftige Gründe nachgewiesen werden? Wie und wo muss der Nachweis erbracht werden? Informationen dazu gibt es:
- Welche Schritte zur Durchführung von Mitarbeiterentsendungen müssen eingehalten werden die auch ohne Corona gelten, Stichworte sind hier: A1-Bescheinigung, Entsendemeldung bei den Behörden des Ziellandes, Einhaltung der im Zielland gültigen Tariflöhne, mitzuführende Dokumente und Nachweise.
- Ist der Mitarbeiter ausreichend kranken-, haftpflicht- und unfallversichert, greifen die Versicherungen auch bei Pandemien sowie bei Einreisen in RKI-Risikoländer bzw. Länder für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat?
- Welche Vorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie muss ich im Zielland beachten? Gilt eine Masken- oder Abstandspflicht? Darf die Unterkunft überhaupt verlassen werden? Wie ist die Versorgung geregelt? Welche Regeln gelten in zu besuchenden Betrieben? Wo muss sich der Mitarbeiter melden, wenn COVID-19 Symptome auftreten? Informationen: Siehe Punkt 5 (5)
- Welche Rückholmöglichkeiten bei medizinischen Notfällen oder bei einer Einstellung des kommerziellen Reiseverkehrs gibt es? Wie ist die medizinische Versorgung vor Ort allgemein und insbesondere für Corona-Fälle? Wer ist der/die zuständige/r Regionalarzt/Regionalärztin bei der deutschen Auslandsvertretung? Stellt die Deutsche Botschaft eine Liste deutschsprachiger Ärzte zur Verfügung?
- Informationen zum Versicherungsschutz sind in den Versicherungsbedingungen nachzulesen.
- Informationen zur medizinischen Versorgung sind in den Länderseiten des Auswärtigen Amtes sowie auf den Seiten der entsprechenden Deutschen Botschaft vor Ort enthalten.
- Gilt bei Rückreise eine Quarantänepflicht in Niedersachsen? Wie und wo muss die Quarantäne angemeldet werden? Wird ein negativer Coronatest aus dem entsprechenden Land in Deutschland akzeptiert um die Quarantänepflicht zu umgehen? Oder kann bzw. muss der Test direkt bei Ankunft am Bahnhof oder Flughafen bzw. an der Grenze durchgeführt werden? Gibt es die Möglichkeit online einen Termin für einen Coronatest zu vereinbaren z. B. über die Kassenärztliche Vereinigung in Niedersachsen (KVN)? Gibt es weitere Testmöglichkeiten, z. B. an speziellen Corona-Testzentren die für alle offen sind? In der Region Hannover z. B., betreibt das Deutsche Rote Kreuz ein Testzentrum in Ronnenberg.
- Haben Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch wenn der Arbeitnehmer in Quarantäne muss?
Abgesehen von der momentanen Gefährdungslage auf Dienstreisen durch die Corona-Pandemie, sollten Unternehmen bei Reisen in die Tropen, Subtropen, oder klimatisch oder infektiologisch herausfordernde Ländern eine Gefährdungsbeurteilung im Rahmen ihrer Pflichtvorsorge durchführen. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) bieten in Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin in Mainz und der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf mit dem Planungstool RABiT (RiskAssessment for Business Travel) eine Checkliste zur Online-Gefährdungsbeurteilung für beruflich Reisende an.
Informationen zu den Rechten und Pflichten des Arbeitgebers, wenn Mitarbeiter aus dem Erholgunsurlaub zurückkehren und sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, stehen hier.