Ab dem 15. Juli 2020 ist nach der Einreise in die Russische Föderation keine 14-tägige Selbstisolation mehr notwendig. Künftig genügt es, einen negativen Corona-Test vorzulegen, so die AHK Russland unter Berufung auf eine aktuelle Anordnung (RU) der Chefärztin Anna Popowa.
Um die Selbstisolation zu umgehen, müssen Ausländer bei der Einreise eine englisch- oder russischsprachige Bescheinigung über einen Polymerase-Kettenreaktionstest vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, sowie (falls vorhanden) einen Nachweis von Immunglobulin-G-Antikörpern gegen SARS-CoV-2. Alternativ können Ausländer innerhalb von drei Tagen einen Test auf eigene Kosten im Inland durchführen.
Russische Staatsbürger können ohne negativen Corona-Test einreisen. Sie müssen sich innerhalb von drei Tagen testen lassen und dürfen in diesem Zeitraum ihren Wohnort nicht verlassen.
Bei Rückfragen steht die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer (AHK) Moskau, Tel.: +7 (495) 234 49 50 zur Verfügung. Im Newsletter der AHK Russland finden Interessenten tagesaktuelle Informationen rund um das Thema Corona.
Ebenso steht die Repräsentantin des Landes Niedersachsen, Anna Urumyan, Leiterin der Vertretung mit Sitz in Moskau für Fragen rund um das Russlandgeschäft zur Verfügung: Tel.: 007 495 730 40 43. Email: a.urumyan(at)dman.de