Seit dem 1. Januar 2017 benötigen Besucher aus mehreren europäischen Ländern, unter anderem aus der Bundesrepublik Deutschland, sowie aus anderen ausgewählten Ländern (USA, Japan, Schweiz etc.) kein Visum bei der Einreise in die Republik Kasachstan, wenn ihr Aufenthalt nicht länger als 30 Tage umfasst.
Das Ziel der neuen Bestimmung ist es, die Partnerschaft mit den jeweiligen Ländern zu stärken und somit verbesserte Bedingungen für potenzielle Investoren, Geschäftspersonen und Touristen zu schaffen.
Sollte eine begründete Notwendigkeit des weiteren Aufenthaltes der Investoren und der Geschäftsleute der benannten Länder in der Republik Kasachstan über 30 Tage bestehen, so können sie ein Geschäftsvisum bei den Innenbehörden der Republik Kasachstan (Migrationspolizei) beantragen.
Seit Juli 2014 gab es zunächst befristet bis 15. Juli 2015 und vom 16. Juli 2015 bis 31. Dezember 2016 eine Aufhebung des Visaregimes für Investoren aus bestimmten Ländern.