Als etabliertes und bewährtes Außenwirtschaftsförderinstrument für die Absicherung von Direkt-investitionen im Ausland haben sich hingegen die Investitionsgarantien des Bundes bewährt. Sie bieten deutschen Unternehmen Schutz gegen politische Risiken bei Direktinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Investitionsgarantien werden im Auftrag der Bundesregierung von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet.
Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) und Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) sind seit Jahrzehnten etablierte und bewährte Außenwirtschaftsförderderinstrumente der Bundesregierung. Hermesdeckungen schützen Exportgeschäfte, insbesondere in schwierige und risikoreiche Märkte, vor einem Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen. UFK-Garantien zielen hingegen auf die Absicherung wirtschaftlicher und politischer Kreditausfallrisiken von förderungswürdigen Rohstoffprojekten im Ausland ab, in dem sie die Fremdfinanzierung dieser Projekte unterstützten. Beide Förderinstrumente werden im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland von der Euler Hermes Aktiengesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet.