Um Handelsströme nicht zu gefährden, werden die Briten die Zollabfertigung vereinfachen. Von einem Durchwinken kann jedoch nicht die Rede sein. Weitere Informationen dazu hat GTAI zusammengestellt.
Seit dem 7. Februar 2019 können sich Firmen für das vereinfachte Einfuhrverfahren registrieren. Damit trifft die britische Regierung Vorkehrungen für einen harten Brexit. Das Verfahren tritt am 30. März 2019 in Kraft, wenn das Vereinigte Königreich die Europäische Union (EU) zu diesem Zeitpunkt ohne Austrittsabkommen verlässt.
Bei einem Brexit ohne Abkommen tritt die im Austrittsabkommen vorgesehene Übergangsphase nicht in Kraft. Importe aus den EU-Staaten wären von heute auf morgen Drittlandsware, die entsprechend zollrechtlich behandelt werden müsste. Um Chaos an den Roll-on Roll-off-Häfen wie Dover zu verhindern, sollen Waren aus der EU einem vereinfachten Einfuhrverfahren unterliegen. Das Verfahren richtet sich insbesondere an Unternehmen, die bisher nur Warenhandel mit der EU betreiben und noch keine Erfahrung mit Zollformalitäten haben. Speditionen, die im Auftrag handeln, können nicht vom vereinfachten Verfahren profitieren. Allen anderen Unternehmen mit Erfahrung im Handel mit Drittstaaten wird empfohlen, reguläre Zollanmeldungen abzugeben.
Das Verfahren sieht vor, dass zunächst auf die vollständige Einfuhranmeldung sowie Zollzahlungen verzichtet werden kann. Stattdessen sollen alle notwendigen Zollformalitäten zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können. Dabei wird zwischen dem Standardverfahren (standards goods procedure) sowie einem Verfahren für genehmigungspflichtige Güter (controlled goods procedure) unterschieden.
Standardverfahren
Voraussetzung für die Registrierung sind eine EORI-Nummer und ein Firmensitz im Vereinigten Königreich. Das Verfahren kann nur für die Einfuhr von EU-Waren angewendet werden. Es gilt zudem nur für die Abfertigung zum freien Verkehr, nicht für andere Zollverfahren. Spediteure, die im Auftrag eines Unternehmens Ware transportieren, können sich nicht registrieren.
Die Registrierung erfolgt online und ist ab 7. Februar 2019 möglich. Notwendig sind EORI-Nummer, Unique Taxpayer Reference, Mehrwertsteuerregistrierungsnummer sowie die Kontaktdaten der Firma im Vereinigten Königreich.