Deutsche Messebauer müssen sich beim Messebau in der Schweiz auf neue Arbeitsbedingungen, insbesondere neue Mindestlohnvorgaben, einstellen. Bei Dienstleistungen in der Schweiz müssen deutsche Arbeitgeber die sogenannten flankierenden Maßnahmen, vor allem die Einhaltung der minimalen schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen, beachten. Die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen finden sich vornehmlich in allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (in Deutschland: Tarifverträge) und betreffen in der Praxis im Wesentlichen den Mindestlohn und die Arbeitszeitvorschriften.
Messebauer müssen nun die Mindestlohnvorgaben am Schreinergewerbe ausrichten, da der Messebau neu vom Gesamtarbeitsvertrag für das Schreinergewerbe erfasst wird. Dabei umfasst der Messebau sämtliche handwerkliche und planerische Tätigkeiten, insbesondere Planung, Gestaltung, Auf- und Abbau sowie weitere ähnliche Tätigkeiten. Nicht unter das Schreinergewerbe fallen der reine Metallbau sowie Planungsbüros, die weder eine Fertigung noch eine Montage ausführen.
Unter die Vorschriften des Gesamtarbeitsvertrages für das Schreinergewerbe fallen alle Arbeitnehmer, außer der Geschäftsleitung, des kaufmännischen Personals, des Verkaufspersonals und der Lehrlinge.
Zudem muss die Arbeitszeit der einzelnen Arbeitnehmer erfasst werden.
Die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen wird kontrolliert. Folgende Dokumente müssen vorgewiesen werden:
Bei Verstößen können Bußen bis zu 5.000 Schweizer Franken oder eine Dienstleistungssperre von einem bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden. Ferner können von der Paritätischen Kommission Konventionalstrafen ausgesprochen sowie Kontrollgebühren auferlegt werden.
Hier können sich Messebauer informieren: www.entsendung.admin.ch
Lohn- und Arbeitsbestimmungen für Messestandbauer
Vorschlag der Arbeitszeiterfassung
Weitere Informationen:
Handelskammer Deutschland-Schweiz,
Dr. Marion Hohmann-Viol, Rechtsanwältin
Leiterin der Rechts- und Steuerabteilung
Tödistrasse 60
CH-8002 Zürich
Tel. 0041 44 283 61 79
Fax. 0041 44 283 61 00
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