Wenn Unternehmen ihre Arbeitnehmer für vorrübergehende Tätigkeiten in die Schweiz entsenden, müssen verschiedene Aspekte unbedingt Beachtung finden. Das IHK-Merkblatt „Entsendung von Arbeitnehmern in die Schweiz“ stellt die Erfordernisse in kompakter Form dar und wurde im August 2015 aktualisiert und erweitert. Das Merkblatt ist in der Rubrik „International/Zoll“ unter „Merkblätter/Arbeitshilfen“ zu finden und kann kostenlos heruntergeladen werden.
Die aktuelle Fassung wurde durch die Themen „Kautionspflichten“, „Bauhaupt- und Baunebengewerbe“, „Reglementierte Berufe“ sowie „Entsendungen über 24 Monate“ erweitert. Hintergrund der Anpassung des Merkblattes sind gesetzliche Änderungen sowie die Einarbeitung häufiger Anfragen unserer Mitgliedsunternehmen.
Inhaltsverzeichnis:
1. Merkmale einer Arbeitnehmerentsendung
2. Vertragliche Aspekte im Rahmen einer Entsendung
3. Meldepflichten und Bewilligungsverfahren
3.1 Welche Schritte sind bei einem Aufenthalt von weniger als 90 Tagen notwendig?
3.1.1 Berechnung der 90 Tages-Frist
3.1.2 Die Meldung im Detail
3.1.3 NEU! Kautionspflichten
3.1.4 NEU! Bauhaupt- und Baunebengewerbe
3.2 Welche Schritte sind bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen notwendig?
3.3 Meldung oder Bewilligung? Tipps aus der Praxis
4. Arbeitsrechtliche Bestimmungen
4.1 Ortsübliche Löhne und Gehälter
4.1.1 Tipp aus der Praxis
4.2 Arbeitszeitregelungen
4.3 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
4.4 Gewerbeordnung
4.5 NEU! Reglementierte Berufe
5. Sozialversicherungen
5.1 Entsendungen bis maximal 24 Monate
5.2 NEU! Entsendungen über 24 Monate
6. Steuerliche Aspekte beim Auslandseinsatz von Mitarbeitern
6.1 Steuerpflicht
6.2 Berücksichtigung der deutschen Einkommenssteuer
7. Selbstständige Dienstleistungserbringung