Deutsche Exporteure können ab sofort ihre kurzfristigen Forderungen gegenüber Kunden in Griechenland mit staatlichen Exportkreditgarantien absichern. Die EU-Kommission hat diese Ausnahmeregelung am 20. April bekanntgegeben. Die Bundesregierung öffnet deshalb das deutsche System der Exportkreditgarantien für alle Lieferungen nach Griechenland mit Zahlungszielen von bis zu zwei Jahren.
Hermesdeckungen stehen damit nun sowohl für kurzfristige als auch für mittel- und langfristige Geschäfte z.B. in Form von Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG und APG-light), Lieferantenkreditdeckungen sowie Finanzkreditdeckungen zur Verfügung. Es erfolgt in jedem Einzelfall eine Bonitätsprüfung und eine separate Deckungsentscheidung nach den üblichen Kriterien der risikomäßigen Vertretbarkeit und Förderungswürdigkeit.
Der Schutz von Exportgeschäften mit kurzfristigen Kreditlaufzeiten in EU-Mitgliedstaaten und OECD-Kernländer ist seit 1997 allein den privaten Kreditversicherern vorbehalten („marktfähige Risiken“). Es gilt das Subsidiaritätsprinzip, nach dem staatliche Exportkreditversicherungen nur in solchen Marktsegmenten angeboten werden, in denen kein ausreichendes privatwirtschaftliches Angebot zur Verfügung steht. Für Griechenland sieht die EU-Kommission dies als gegeben an.
Weitere Informationen zu den einzelnen Instrumenten erhalten Sie auch im Internet unter www.agaportal.de.
Quelle: Sonderausgabe AGA-Report, Euler Hermes Deutschland AG, April 2012