Die Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Frankreich, auch als WEEE II Richtlinie bekannt, ermöglicht Unternehmen nun Rücknahme und Entsorgung der Geräte. Dafür wird ein Bevollmächtigter in Frankreich benötigt, die AHK Frankreich bietet diesen Service an.
Die Umsetzung der WEEE II Richtlinie in Frankreich durch die Verordnung Nr. 2014-928 vom 19. August 2014 ermöglicht ausländischen Unternehmen die Rücknahme und Verwertung der von ihnen auf den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte in Frankreich. Im Bereich des Versandhandels ist das ausländische Unternehmen wie in der Vergangenheit verpflichtet, die Rücknahme und Verwertung der auf den französischen Markt gebrachten Geräte durchzuführen.
Zur Erfüllung der Rücknahme- und Entsorgungspflichten von Elektro- und Elektronikgeräten auf dem französischen Markt benötigen Unternehmen die nicht in Frankreich ansässig sind einen Bevollmächtigen. Vor diesem Hintergrund hat die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer (AHK) ihr Dienstleistungsportfolio erweitert und bietet seit Inkrafttreten der Elektro- und Elektronikgerätebestimmungen in Frankreich betroffenen Unternehmen an, sie gegenüber den Rücknahmesystemen in Frankreich als Bevollmächtigte zu vertreten.
Weitere Dienstleistungen in diesem Bereich umfassen die gesamte administrative Abwicklung, angefangen von der Ermittlung des kostengünstigsten Systems anhand der auf den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte über den kompletten Vertragsabschluss mit dem jeweiligen System und die Durchführung der erforderlichen Abrechnungen, der Rechnungsprüfung und –weiterleitung sowie Gebührenkalkulationen für firmeninterne Kostenanalysen bis hin zur Ermittlung und Bereitstellung von aktuellen Informationen und Gesetzestexten im Elektro- und Elektronikaltgerätebereich.
Weiter Informationen erteilt Jennifer Baumann; AHK Frankreich, Abteilung Umwelt
Tel.: 00 33 (0)1 40 58 35 96
E-Mail: jbaumann(at)francoallemand.com
Eine Übersicht über die für die Themen „Entsorgung, Verpackung und Recycling“ zuständigen Mitarbeiter der AHK Frankreich sowie dem spezialisierten Dienstleistungsspektrum finden Sie auf der Webseite der AHK Frankreich. Dort kann unter anderem auch eine Informationsbroschüre zu den grundlegenden Bestimmungen französischer Herstellerzusammenschlüsse und den Meldeverfahren bestellt werden.
„WEEE II Richtlinie“