Frankreich verzichtet auf die für den 1. Januar 2018 angekündigte Einführung einer Entsendegebühr von 40 Euro. Dies melden drei Industrie- und Handelskammern aus dem Südwesten Deutschlands, die sich somit erfolgreich gegen die Einführung der neuen Gebühr eingesetzt haben.
Engagiert waren die drei Schwerpunktkammern für Frankreich (EIC Trier - IHK/HWK - Europa- und Innovationscentre GmbH, IHK Saarland und IHK Südlicher Oberrhein).
Die offizielle Verlautbarung zur Aussetzung der Entsendegebühr findet man auf der Webseite des französischen Arbeitsministeriums.
Zudem wurden Erleichterungen für die Arbeitnehmerentsendung nach Frankreich in Aussicht gestellt.
Die Entsendung von Mitarbeitern muss vor Aufnahme der Tätigkeit in Frankreich der örtlich zuständigen Arbeitsinspektion (inspection du travail) über das online-Portal SIPSI gemeldet werden. Weitere Informationen stehen im Merkblatt „Arbeitnehmerentsendungen nach Frankreich“ welches kostenlos auf den Internetseiten der IHK Hannover zur Verfügung steht.